Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma KSH-Tech e.U.
1. GÜLTIGKEIT DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit der Firma
KSH-Tech e.U. , Keglevic Sonnenschutz Handel, folglich kurz KSH-Tech genannt, gelten ausschließlich und verbindlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
2. ABWEICHENDE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES BESTSTELLERS
Soweit diese allgemeinen Geschäftsbedingungen allfälligen in der Bestellung enthaltenen AGB des Vertragspartners (folglich kurz „Besteller“ genannt) widersprechen, gilt die Auftragsbestätigung der Firma KSH-Tech als freibleibendes Angebot.
Der Vertrag kommt auf Basis der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma KSH-Tech zustande, falls der Besteller nicht innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung dem Vertrags-Abschluss unter Zugrundelegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma KSH-Tech widerspricht. Im Widerspruchsfall hat die Firma KSH-Tech die Wahl, entweder die Modifizierung ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sinne der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers zu akzeptieren oder vom Vertragsabschluss Abstand zu nehmen. Übt die Firma KSH-Tech dieses Wahlrecht nicht innerhalb von drei Tagen ab Erhalt des Widerspruches durch schriftliche Benachrichtigung des Bestellers aus, so gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen.
3. ANGEBOTE
Angebote der Firma KSH-Tech sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnend werden.
4. VERTRAGSABSCHLUSS
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Firma KSH-Tech zustande. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist zugleich Inhalt des Vertrages, soweit der Besteller nicht innerhalb von drei Werktagen ab Erhalt dagegen Einspruch erhebt.
Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma KSH-Tech und sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
5. PREISE
Alle Preise (nicht kartelliert) verstehen sich, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, bei einem Mindestbestellwert von Euro 20,00 – netto ab Werk inkl. Standardverpackung, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Spezialverpackungen, welche eine besondere Art der Sicherung der zu liefernden Ware vorsieht, werden gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt. Bei Unterschreitung des Mindestbestellwertes behält sich die Firma KSH-Tech das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr von Euro 5,— (exkl. MwSt.) bzw. bei Teillieferungen von Sammelrechnungen die Versandspesen in jeweiliger Höhe zu berechnen, sowie wenn nicht ausdrücklich vereinbart, auf eine Sammellieferung auszuweichen.
Kosten bei Eil- und Sondertransporten sowie der Transport durch Fremdspeditionen gehen zu Lasten des Empfängers. Auf Wunsch kann der Besteller selbst nach Möglichkeit einen Transport auf Eigene kosten beauftragen. In diesem Falle gilt die Übernahme der Ware des Transportunternehmens wie als hätte der Besteller sie selbst abgeholt. Die Haftung für den Transport und mögliche dabei entstehende Schäden übernimmt der Besteller selbst.
Bei einem Warenwert ab EUR 1.000,- netto liefern wir im Inland, wenn nicht anders angeboten, frei Haus. Ausgenommen davon sind Waren mit Sonderpreisen und Sonderkonditionen.
6. LIEFERZEIT
Vereinbarte Lieferzeiten werden von der Firma KSH-Tech nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen berechtigen den Besteller nicht zur Annahmeverweigerung oder zu Ersatz- ansprüchen für daraus entstehende Kosten. Insbesondere ist der Besteller nicht berechtigt, ein allenfalls von ihm mit Dritten vereinbartes Pönale im Fall des Lieferverzuges von der Firma KSH-Tech zu begehren. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert, wenn Firma KSH-Tech Angaben, Unterlagen, Genehmigungen oder Informationen, die für die Ausführung der Bestellung notwendig sind, nicht wie vereinbart zugehen sowie, wenn der Auftrag vom Besteller nach Auftragsbestätigung abgeändert wird oder vom Besteller zu leistende Anzahlungen und Sicherheiten nicht fristgerecht erbracht werden.
Die Lieferfrist verlängert sich außerdem durch alle außergewöhnlichen von der Firma KSH-Tech nicht zu vertretende Umstände, die eine erhebliche Betriebsstörung verursachen oder die Absendung der Ware verzögern. Die Verpflichtung zur Lieferung sowie die Einhaltung der Lieferfristen entfällt, wenn außergewöhnliche von der Firma KSH-Tech nicht zu vertretende Umstände, wie Betriebsstörungen, Ereignisse höherer Gewalt, Streiks bei der Firma KSH-Tech oder bei der Firma KSH-Tech mit Teilmaterial oder den zu liefernden Waren versorgenden Werken und Lieferanten, die Lieferung der Ware unmöglich machen.
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges sind, soweit die Firma KSH-Tech nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, ausgeschlossen.
Im Fall einer Lieferung mit/oder ohne Montage durch die Firma KSH-Tech müssen sämtliche zur Montage erforderlichen Vorarbeiten einwandfrei und fachgerecht seitens des Bestellers durchgeführt sein. Kann die Montage durch Umstände, die die Firma KSH-Tech nicht zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Montagetermin erfolgen, ist der Besteller verpflichtet, die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten der Firma KSH-Tech zu ersetzen.
7. LIEFERUNGEN/VERSAND
Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Erfüllungsort für Lieferungen ist der Betrieb oder das Lager der Firma KSH-Tech. Die Wahl der Versandart bleibt, soweit nicht ausdrücklich eine bestimmte Versandart vereinbart ist, der Firma KSH-Tech vorbehalten. Ab Verlassen des Betriebes oder des Lagers der Firma KSH-Tech trägt jedes Risiko der Besteller. Eine Versicherung der Lieferung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers. Falls bezüglich Verpackung keine Vorschriften erfolgen, behält sich die Firma KSH-Tech
– je nach Beschaffenheit der Ware – eine eventuelle vollständige, teilweise oder gar keine Verpackung vor. Bei Rücksendung des Verpackungsmaterials wird keine Vergütung geleistet.
8. ANNAHME UND ANNAHMEVERZUG
Wird die Ware zum vereinbarten Termin vom Besteller nicht angenommen oder abgeholt, wird diese Ware für die Dauer von vier Wochen auf Gefahr und Kosten des Bestellers gelagert. Wenn nach Ablauf dieser Frist die Annahme bzw. Abholung durch den Besteller nicht erfolgt, ist die Firma KSH-Tech berechtigt, über die bestellte Ware frei zu verfügen. Handelt es sich um kundenspezifische Produkte und keiner Standard Lagerware, ist die Firma KSH-Tech berechtigt, den gesamten Fakturenwert in Rechnung zu stellen und diesen gegebenenfalls auch gerichtlich Einzuklagen.
9. GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Lieferung bzw. im Falle der Montage durch die Firma KSH-Tech oder deren Sub-Unternehmen, ab Montage-Ende,
Beanstandungen müssen bei sonstigem Verlust der Rechte aus Gewährleistung unverzüglich schriftlich, längstens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Lieferung bzw. Montage angezeigt werden. Der Reklamationsgrund ist anzugeben. Mängel werden nach Wahl der Firma KSH-Tech durch Verbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Das Recht auf Preisminderung oder Wandlung steht dem Besteller nur zu, wenn die Firma KSH-Tech ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Werden Waren nach Angaben, Zeichnungen oder Muster des Bestellers angefertigt ist eine Wandlung ausgeschlossen.
Die Abbildungen in Prospekten, Werbeaussendungen, Homepage der Firma KSH-Tech, etc. können von der natürlichen Form und/oder Farbe der Ware abweichen und sind daher unverbindlich.
10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN/-KONDITIONEN
Zahlungen sind nach Fakturenerhalt innerhalb von 14 Tagen fällig.
Sonderkonditionen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und Zustimmung der Firma KSH-Tech. Mängelrügen heben diese Zahlungsverpflichtung nicht auf. Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnet die Firma KSH-Tech 12% p. a. Verzugszinsen, zuzüglich aller Einbringungskosten sowie eine Mahnungsbearbeitungspauschale in Höhe von EUR 20,00.
Es werden nur Zahlungen anerkannt, die an die jeweils angeführte Zahlstelle geleistet werden. Erfüllungsort für Zahlungen ist Mödling/Niederösterreich.
Bei Zahlungsverzug des Bestellers oder wenn eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt wird, ist die Firma KSH-Tech berechtigt, für sämtliche noch ausstehende Lieferungen, abweichend von Auftragsbestätigungen,
Vorauszahlung oder sonstige Sicherstellung zu verlangen.
Wird dieser Forderung nicht entsprochen, so hat die Firma KSH-Tech das Recht vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung, jedenfalls aber unabhängig von einem Verschulden des Bestellers eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe in Höhe von 30% der Auftragssumme zu verlangen.
11. EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferten Waren bleiben bis zu gänzlichen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Firma KSH-Tech. Bei Weiterveräußerung der gelieferten Waren durch den Besteller erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt der Firma KSH-Tech auf den erzielten Erlös, bzw. bei Nichteinbringung durchgreifend an dritte (Kunden des Bestellers).
12. VERTRAGSRÜCKTRITT DES BESTELLERS
Tritt der Besteller vom Vertag zurück, steht der Firma KSH-Tech der Ersatz der angefallenen Kosten jedenfalls aber unabhängig vom Verschulden des Bestellers ein nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegender Vergütungsanspruch in Höhe von 50% der Gesamtauftrags-summe zu. Ein Rücktritt vom Auftrag durch den Besteller kann nur erfolgen, wenn die Ware innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht geliefert oder im Rahmen der Gewährleistung nicht verbessert wird oder werden kann.
Der Besteller ist nicht berechtigt Teilleistungen zurückzuweisen.
13. HAFTUNG FÜR SCHÄDEN
KSH-Tech haftet ausschließlich für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden höchstens jedoch bis zum Betrag des Fakturenwertes. Die Beweislast für das Vorliegen des groben Verschuldens oder Vorsatzes trifft den Besteller.
Die Firma KSH-Tech haftet jedenfalls nicht für entgangenen Gewinn und Vermögensschäden des Bestellers oder dessen Vertragspartnern. Werden Waren nach Angabe, Zeichnungen oder Muster des Bestellers angefertigt, haftet dieser in Bezug auf patent-, muster- und markenrechtliche Schutzvorschriften für alle Schäden Dritter durch die Verwendung dieser Angaben, Zeichnungen oder Muster und hat die Firma KSH-Tech diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
14. KOMPENSATIONSVERBOT
Dem Besteller steht gegen die Forderung oder sonstige Ansprüche der Firma KSH-Tech kein Zurückhaltungs- oder Aufrechnungsrecht zu.
15. DATENSCHUTZ
Der Verbraucher stimmt zu, dass die von ihm verwendeten Daten unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden dürfen.
Der Verbraucher ist mit der Aufnahme seiner Adressdaten in unsere Kundendatei ausdrücklich einverstanden und erklärt, bis auf Widerruf mit dem Erhalt von Kundeninformationen oder Werbungen von der Firma KSH-Tech einverstanden zu sein. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
16. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht für Mödling, unbeschadet des Rechtes der Firma KSH-Tech, an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen. Anwendbares Recht ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss von Normen, die auf ausländisches Recht verweisen.
KSH-Tech e.U.
Inhaber: Siegfried Keglevic
Guntramsdorfer Straße 103,
2340 Mödling Österreich
Tel.: (+43) 0660 6444 737
Mail: office@sonnenschutz-keglevic.at
Firmenbuchnummer: FN 497168 f
UID-Nummer: ATU73606724
Firmenstandort: Mödling
Stand: 09.2018